Buchen mit „mehr an Wert“
Eine gepflegte Buchhaltung beinhaltet periodisch wiederkehrendes Bearbeiten und Erfassen aller relevanten Belege Ihres Unternehmens sowie die Überwachung und Einhaltung von Terminen. Ich erledige die fälligen Arbeiten und halte die Termine fristgerecht nach.
Ihre Geschäftsvorfälle bereite ich so für die Steuerberatung und die Steuererklärungen Ihres Steuerberaters vor.
Dies bedeutet: ein „mehr an Wert“ für Ihr Unternehmen. Denn neben der Verarbeitung Ihres Belegmaterials halte ich Ihr Unternehmen im Auge und biete parallel eine Unternehmensberatung an. Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die Ertrags- und Vermögenslage Ihres Unternehmens. Gleichzeitig können Sie Ihre Zeit für die Unternehmensbelange und das eigentliche Kerngeschäft investieren.
Finanzbuchführung
- Buchen der laufenden Geschäftsvorgänge im Sinne § 6 Nr. 3 + 4 StBerG
- Ordnen und Kontieren der Belege
- Überwachen der Zahlungseingänge (Debitoren)
- terminliches Einrichten und Überwachen der Zahlungsausgänge (Kreditoren)
- Führen des Kassenbuches
- Kontenabstimmungen, Mahnwesen
Anlagenbuchhaltung
Die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eines Unternehmens werden (gem. § 247 HGB) erfasst und verwaltet. Dies ist ein Teilbereich der Finanzbuchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung.
Ihre Vorteile
- Transparente Unternehmensstruktur
- Wirtschaftliches Handeln
- Zeitnahes Berichtswesen, Reporting
- Rechenschaftsberichte gegenüber Dritten
Buchhaltungsservice gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten laufender Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohnabrechnung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.