Immobilienverwaltungen

  • Buchen der laufenden Ein- und Ausgaben/ Geschäftsvorgänge im Sinne § 6 Nr. 3 + 4 StBerG im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie
  • Überwachung der Mietzahlungen
  • terminliches Überwachen der Zahlungsausgänge
  • Kontenabstimmungen
  • Erstellen der jährlichen Nebenkostenabrechnungen aufgrund der abrechenbaren Kosten und der Wärmekostenabrechnungen

 

Ihre Vorteile:

  • Fristgerechte Bearbeitung und Erfassung aller Ein- und Ausgaben.
  • Einen schnellen und übersichtlichen Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihrer Immobilie
  • Ermöglicht stets eine wirtschaftliche Beurteilung
  • Erfassung und Berechnung aller abrechenbaren Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung

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